Gutachten

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter stehe ich Ihnen für medizinische Versicherungs-, Gerichts-, und Privatgutachten meines Fachbereichs gerne zur Verfügung.

Fort- und Weiterbildungsnachweis
§95 Abs. 6 SGB V

Fortbildungszertifikat M. Reinhold

Fortbildungszertifikat der Ärztekammer

Gutachten

Privat-
person

Ein medizinisches Privatgutachten dient zur Beurteilung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und erlittenen Schmerzen (Schmerzengeldeinschätzung). Hierbei kann Ihnen die unabhängige Begutachtung helfen, Ihr Recht gegenüber Dritten durchzusetzten. Invaliditätsgutachen können bei der Beurteilung von Unfallverletzungen und verletzungsbedingten Spät- und Dauerfolgen eine ausschlaggebende Rolle spielen. Der Informationsgewinn durch ein fundiertes Privatgutachten verschafft Ihnen einen Vorteil. Sachverständigengutachten können ausschlaggebend für das Verhandlungsergebnis einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Anderseits können sie im Vorfeld zu einer einvernehmlichen Einigung mit fairem Vergleich beitragen.

Ver-
sicherung

Medizinische Gutachten in meinem Fachbereich für:

  • gesetzliche Unfall- und Rentenversicherungen,
  • private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,
  • Fragen des Schwerbehinderten- und sozialen Entschädigungsrechts.

Gericht

Medizinische Gutachten in meinem Fachbereich für:

  • Zivil-, Straf- und Sozialgerichte

Alle Fachgutachten sind evidenzbasiert.  Auf Wunsch wird das Gutachten durch ein aktuelles Literaturverzeichnis ergänzt und innerhalb von 4-8 Wochen erstellt.