Posttraumatische Fehlstellungen der Wirbelsäule

Abbildungen

Abb 13.1 Ausgangsbefund einer auswärts behandelten Verletzung des thorakolumbalen Überganges (Fehlinterpretation als stabiler BWK12 Deckplattenimpressionsbruch (Typ A Verletzung / AOSpine Klassifikation)

Abb 13.2 Kontroll-CT bei zunehmenden Schmerzen und der Fehlstellung (ca. 40°).  Tatsächliche Verletzung:  instabile BWK 11/12 Flexionsdistraktionsverletzung mit BWK12 Berstungsbruch und Zerreißung der hinteren Bänder (Typ B Verletzung / AOSpine Klassifikation)

Abb 13.3 Wirbelsäulenchirurgische Behandlung mit Wirbelfrakturersatzimplantat, Schrauben und Stäben (Ansicht von vorne)

Abb 13.4 Operationsergebnis nach kombinierter, dorso-ventraler Stabilisierung (Ansicht von der Seite)

Hintergrund

Dieser Fall einer dreißigjährigen Patientin macht deutlich, wie wichtig Verlaufskontrollen bei vermeintlich harmlosen Wirbelbrüchen sind.

Die junge Frau ist als Beifahrerin mit dem Motorrad ihres Freundes in einer Kurve gestürzt. Sie wird durch die Luft geschleudert und hat sich durch den Aufprall am Rücken verletzt. In den ersten Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule wird eine Fraktur des 11. Brustwirbels (Abb 13.1) diagnostiziert.  Die Patientin bekommt Schmerzmittel und die Mitteilung, dass keine weitere Verlaufskontrolle notwendig seien.

Problem

Es sind 3 Monate nach dem Unfall vergangen.  Ihr Problem ist, dass die Schmerzen trotz der Medikamenteneinnahme mehr geworden sind und sie nicht schmerzfrei aufrecht stehen kann. Ihr Rücken hat mittlerweile eine untypische buckelige Form angenommen.

Lösung

Die jetzt veranlasste Computertomographie der Brust- und Lendenwirbelsäule zeigt, dass es sich bei der Verletzung tatsächlich um einen inkompletten Berstungsbruch mit einer Zerreißung der Bänder handelt. Eine deutliche Zunahme der ursprünglichen Fehlstellung mit weit klaffendem Abstand zwischen den Dornfortsatzspitzen ist zu erkennen.  Es handelt sich um ein typisches Zeichen für eine Distraktionsverletzung mit Instabilität durch Zerreißung der dorsalen Bänder (Typ B - AOSpine Klassifikation) (Abb 13.2). Die tatsächliche Verletzungsschwere ist also höher als ursprünglich angenommen und hätte bereits unmittelbar nach dem Unfall einer Intervention bedurft.

Die verzögerte OP zur Korrektur der posttraumatischen Fehlstellung ist nun zwar aufwändiger, aber immer noch möglich, wie in Abb 13.3 und Abb13.4 zu sehen.